Google Fonts rechtssicher einbinden

Google Fonts rechtssicher einbinden_DGSVO

Von Google bereitgestellte Schriftarten, sogenannte Google Fonts, gehören zu den beliebtesten Gestaltungsmitteln auf einer Webseite. Doch Vorsicht: Werden die Schriftarten von Google nicht rechtssicher eingebunden, kann dies schnell zu Abmahnungen führen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber auf eine lokale Einbindung von Google Fonts setzen. In diesem Blogartikel zeigen wir dir, wie du Google Fonts rechtssicher einbinden und nutzen kannst.

Was sind Google Fonts

Google Fonts sind eine Sammlung von über 1000 Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Diese Schriftarten können von Webseitenbetreibern genutzt werden, um Texte einheitlich und ansprechend darzustellen. Die Verwendung von Google Fonts bietet eine große Auswahl an Schriftarten, die sowohl für den Web- als auch für den Druckgebrauch optimiert sind. Allerdings sollten Websitebetreiber darauf achten, dass die Einbindung von Google Fonts rechtssicher erfolgt, um sich vor Abmahnungen und Datenschutzverletzungen zu schützen.

NUTZUNG VON GOOGLE FONTS AUS RECHTLICHER SICHT

Die Nutzung von Google Fonts aus rechtlicher Sicht kann zu einer Herausforderung werden. Denn sobald ein Webseitenbetreiber Google Fonts in seine Webseite einbindet, werden Daten an Google übertragen. Dabei handelt es sich um IP-Adressen, Browserinformationen und weitere Daten, die möglicherweise personenbezogene Informationen enthalten. Um eine rechtssichere Nutzung von Google Fonts zu gewährleisten, ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und die Einbindung der Schriftarten entsprechend anzupassen. Eine Möglichkeit hierfür ist die lokale Einbindung von Google Fonts auf dem eigenen Server, um die Datenübertragung an Google zu minimieren.

Sind Google Fonts urheberrechtlich sicher nutzbar?

Die Frage nach der urheberrechtlichen Sicherheit der Nutzung von Google Fonts ist eine wichtige Fragestellung, die sich Webseitenbetreiber stellen sollten. Google Fonts sind grundsätzlich frei verfügbar und können somit kostenfrei in Webseiten eingebunden werden. Jedoch gibt es auch hier Einschränkungen: Die Nutzungsbedingungen von Google Fonts müssen beachtet werden. So dürfen beispielsweise Schriftarten nicht ohne weiteres modifiziert oder verkauft werden. Eine weitere Einschränkung kann sich aus dem Urheberrecht an der Schriftart ergeben, das dem Schriftgestalter zusteht. Im Zweifelsfall sollten Websitebetreiber deshalb sicherstellen, dass sie die erforderlichen Nutzungsrechte besitzen und die Schriftarten in Einklang mit dem Urheberrecht nutzen.

Die besten Google Fonts für Webseiten

Die Auswahl des richtigen Google Fonts kann maßgeblich zum Erfolg einer Webseite beitragen. Dabei sollten Webseitenbetreiber nicht nur auf Ästhetik achten, sondern auch darauf, dass die Schriftart gut lesbar ist und ein angenehmes Leseerlebnis bietet. Zu den beliebtesten Google Fonts gehören beispielsweise „Roboto“, „Open Sans“ und „Lato“. Diese Schriftarten zeichnen sich durch ihre Lesbarkeit und ihr modernes Design aus. Wer es klassischer mag, greift gerne zu Schriftarten wie „Montserrat“ oder „Merriweather“. Bei der Auswahl der passenden Schriftart sollten Webseitenbetreiber darauf achten, dass die Schriftart auch in verschiedenen Größen gut lesbar ist und die Webseite insgesamt harmonisch wirkt.

Hier gelangst du direkt zur Übersicht aller Google Fonts. Google bietet dir verschiedene Möglichkeiten. Du kannst z.B. nach bestimmten Kriterien Schriftarten filtern, zwischen verschiedenen Schriftschnitten und Strichstärken wählen sowie die Buchstabenweite individuell zu definieren.
Wie du Google Fonts rechtssicher auf deiner Webseite einbindest

Per Klick auf die Schriftart gelangst du auf die Detailseite der jeweiligen Schriftart, wo dir weitere Informationen und die Option zum Download angezeigt werden. Lade die gewünschte Schriftart herunter, um diese rechtssicher auf deiner Webseite einzubinden.

Google Fonts rechtssicher einbinden_DGSVO

GOOGLE FONTS RECHTSSICHER EINBINDEN

Am einfachsten kannst du Google Fonts über die Verwendung ein entsprechenden Plugins rechtssicher einbinden. Hierzu empfehlen wir das Plugin „Custom Fonts“, welches eine einfache lokale Einbindung von Schriftarten ermöglicht und dabei auch die Datenschutzbestimmungen einhält. Mit diesem Plugin lassen sich Google Fonts direkt auf dem eigenen Server hosten und somit die Datenübertragung an Google reduzieren.

Trotz der lokalen Einbindung der Google Fonts werden häufig noch über Plugins und Themes Verbindungen zu den Google Fonts auf dem Google Server hergestellt. Um dies zu unterbinden, empfehlen wir zusätzlich das Plugin Disable and Remove Google Fonts zu installieren. Dieses Plugin ist eine nützliche Erweiterung, da es zuverlässig von Themes und Plugins geladene Google Fonts deaktiviert. 

GOOGLE FONTS PRÜFEN

Mit dem Google Fonts Checker kannst du ganz einfach prüfen, ob deine Webseite noch extern Google Fonts lädt. Tippe dazu einfach deine URL auf der Seite ein, um zu prüfen, ob und wie auf deiner Webseite Google Fonts eingebunden sind. Fortgeschrittenere Nutzer können auch über die sogenannten Entwicklertools (Website im Browser öffnen und F12 klicken) prüfen, welche Ressourcen auf ihrer Website geladen werden, einschließlich der Verbindung zu Google Fonts.

Google Fonts rechtssicher und lokal einbinden

ALTERNATIVEN ZU GOOGLE FONTS

Es gibt mehrere Alternativen zu Google Fonts, um kostenlose lizenzfreie Schriftarten für Webseiten zu finden. Auf Websites wie Font Squirrel, DaFont, oder 1001Fonts kannst du ebenfalls Schriftarten auswählen und herunterladen, um diese auf deiner Webseite und sonstigen Geschäftsmaterialien zu nutzen. 

TIPPS BEI ABMAHNUNGEN

PRÜFUNG DER ECHTHEIT

Solltest tatsächlich irgendwann mal eine Abmahnung wegen Google Fonts in deinem Postfach landen, handle mit Bedacht. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass es eine Fake Kanzlei auf dich abgesehen hat, die versucht durch Abmahnungen schnell Geld zu verdienen. Um zu prüfen, ob es sich hierbei um eine echte Abmahnung oder einen Betrugsfall handelt, überprüfe im ersten Schritt die Echtheit der Kanzlei und des Schreibens, indem du die Kontaktdaten und den Namen der Kanzlei online recherchierst. Prüfe dabei, ob es sich um eine offiziell registrierte Kanzlei handelt. Du solltest auch kontrollieren, ob es sich um ein rechtmäßiges Schreiben handelt, oder ob es offensichtliche Fehler oder Unstimmigkeiten enthält. In jedem Fall solltest du in der Lage sein, deine Rechtslage zu belegen. Hast du beispielsweise Plugins installiert, die Google Fonts blockieren oder die Einwilligung der Nutzer eingeholt, um Google Fonts zu nutzen? Eine solide Ausführung kann hierbei sehr hilfreich sein.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Folgende Möglichkeiten hast du, um dem Ganzen vorzubeugen: 1. Datenschutzerklärung prüfen: Stelle sicher, dass deine Datenschutzerklärung die Verwendung von Google Fonts und sonstigen Diensten, die Daten übertragen, angibt. Die Datenschutzerklärung muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen und sollte für den Nutzer leicht zugänglich sein. 2. Einwilligung der Nutzer einholen: Hole die Einwilligung der Nutzer vor dem Verbindungsaufbau mit dem Google Server auf deiner Webseite ein. Die Einwilligung sollte explizit sein und die Nutzer müssen darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten an Google übertragen werden. Hierfür empfehlen wir das Borlabs Cookie Plugin. Dieses WordPress Premium Plugin bietet verschiedene Optionen für die Einwilligung der Benutzer, einschließlich der Möglichkeit, vor dem Laden von Drittanbieter-Inhalten wie eingebetteten YouTube-Videos eine Einwilligung einzuholen. 3. Rechtsanwalt hinzuziehen: Spätestens wenn du eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen den Datenschutz erhalten hast ist es an der Zeit einen einen spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht zu konsultieren.  Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Letztlich ist nur ein Datenschutzanwalt oder eine andere qualifizierte Rechtsberatungsperson dazu befugt, eine rechtliche Beratung zur DSGVO zu geben.

DISCLAIMER

Bitte beachte, dass wir hier lediglich unsere Erfahrungen aus der Praxis teilen, aber rechtlich nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Insbesondere in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die Informationen, die wir bereitstellen, nicht als Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung dienen können.

Wir empfehlen daher, bei Fragen und Bedenken zur Umsetzung der DSGVO und anderer rechtlicher Vorschriften, dringend einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Rechtsanwältin zu konsultieren. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen aufgrund der Informationen, die wir bereitstellen, entstehen.

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